1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Wenn Sie von einer Reise zurücktreten müssen, werden Ihnen die vereinbarten Stornokosten erstattet. Versicherte Rücktrittsgründe sind z.B. unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod – auch von Angehörigen -, unerwartete betriebsbedingte Kündigung, Schaden am Eigentum (z.B. Feuer) und vieles mehr. Bei Versicherung «mit Selbstbehalt» müssen Sie 10% des Schadens, jedoch mindestens 25 €, selbst tragen.

1a. NEU: Reisegarantie bei Verlust des Arbeitsplatzes
Der Versicherer erstattet bei Antritt der Reise anstatt der Stornokosten die vertraglich geschuldete Restzahlung bis zur Höhe der Stornokosten und darüber hinaus bis zu 50% des Restreisepreises, bei unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.

1b. NEU: Kurzarbeit-Versicherung
Die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden erstattet, wenn: a) der Versicherte für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgenden Monaten von Kurz­arbeit betroffen ist, b) sich die regelmäßige Brutto-Vergütung aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert, c) bei Buchung der Reise mit dem Ereignis nicht zu rechnen war, d) die Stornierung aufgrund des Ereignisses erfolgt und e) dem Versicherten die planmäßige Durchführung der Reise nicht zuzumuten war.

2. Reiseabbruch-Versicherung
Wird eine Reise aus versichertem Grund abgebrochen, ersetzt der Versicherer z.B. zusätzliche Rückreisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen. Bei Versicherung «mit Selbstbehalt» müssen Sie 10% des Schadens, jedoch mindestens 25 €, selbst tragen.

3. Reise-Gepäckversicherung
Wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, ersetzt der Versicherer den Schaden
  • bis zu 2.000 € je Einzelperson/Paket
  • bis zu 4.000 € je Familie/Paket
  • 4. Verspätungs-Schutz
    Erstattung der entstandenen Kosten bei verspätetem Reiseantritt, Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel sowie verspätet ausgeliefertem Reisegepäck. Bei Versicherung «mit Selbstbehalt» müssen Sie 10% des Schadens, jedoch mindestens 25 €, selbst tragen.

    5. Reise-Krankenversicherung
    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland (auch bei Tauchunfällen) erstattet der Versicherer Ihre Kosten abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr für:
  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen – ambulante Behandlungen beim Arzt oder Zahnarzt, Medikamente, stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen.
  • Medizinisch sinnvolle (vertretbare) Rücktransporte (auch Rettungsflüge)
  • Überführung im Todesfall
  • 6. Medizinische Notfall-Hilfe
  • Notruf-Service weltweit rund um die Uhr
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000 e (auch bei Tauch­unfällen)
  • Organisation aller notwendigen Maßnahmen bei Krankheit und Unfall
  • inkl. Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus

    Geltungsbereich: weltweit
    Versicherungsdauer: max. 42 Tage

    *Familie:
    Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom ­Verwandtschaftsverhältnis). Volljährige Kinder sind versichert, solange sie sich – in der Ausbildung befinden. Insgesamt bis zu fünf Personen.

    Hinweis:
    Es gelten die Selbstbehalte gemäß den Versicherungsbedingungen. Die Informationen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG und der ACE European Group Limited. Die kompletten Bedingungen sowie Schadenanzeigen erhalten Sie im Internet unter www.kaera-makler.de.

    Abschluss der Versicherung:
    Das Komplettschutzpaket und die Reise-Rücktrittskosten-/Reise­abbruch-Ver­sicherung muss bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 60 Tage vor Reisantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristigeren Buchungen muss die Versicherung innerhalb 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden.
    Der Reise-Kompaktschutz- und die Reise-Krankenversicherung können bis Reiseantritt abgeschlossen werden.